
AM ENDE ZÄHLT IMMER DAS OPTIMALE ERGEBNIS. UNSER BLICK RICHTET SICH DABEI NICHT NUR AUF BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE.
Wir helfen unseren Mandanten (kleinere und mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen, Freiberufler aber auch Privatpersonen) in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen und beraten bei der Erreichung von mittel- und langfristigen, strategischen Zielen sowie Finanzierungsfragen.
Unser Leistungsspektrum reicht weit über eine reine Steuerberatung hinaus und wird zusätzlich durch eine Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachanwälten und Unternehmensberatern gestützt.
GUTE ERGEBNISSE SIND UNSER ANSPRUCH UND HÖCHSTE QUALITÄT IN UNSERER BERATUNGS- LEISTUNG IST UNSER ZIEL.
■ Steuererklärungen
■ Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse
■ Finanzbuchhaltung Lohn- und Gehaltsabrechnungen
■ Betriebswirtschaftliche Beratung
■ Unternehmens-Nachfolgeplanung
■ Finanzierungsberatung
■ Begleitung bei Bankgesprächen
■ Existenzgründungsberatung
■ Fördermittelberatung
■ Steueroptimierungsberatung für Einzelpersonen
■ und -Unternehmen, Personengesellschaften und
■ GmbHs

IHRE ZAHLEN SIND UNSERE FREUNDE

Ihr Wissensvorsprung sind frische Informationen aus dem Steuerrecht
| Januar 2023 | Dezember 2022 | November 2022 |
Themen aus dem Steuerrecht
- Arbeitszimmer für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Widerruf der Option zur Umsatzsteuerpflicht
- Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte und Künstlersozialabgabe für 2023
- Anrechnung von Einkünften bei Unterhaltsaufwendungen
- Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel für den Werbungskostenabzug
- Unternehmereigenschaft beim Internethandel (hier: ebay)
- Aufbewahrungsfristen
- Fälligkeitstermine – Januar 2023
- Basiszins / Verzugszins
- Verbraucherpreisindex
Themen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
- Kohlendioxid-Kostenaufteilungs-Gesetz ab 1.1.2023 in Kraft
- Sanierung nicht zu Lasten des Nachbarn
- Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen
- Zugangszeitpunkt einer E-Mail im Geschäftsverkehr
- Berücksichtigung von Urlaubstagen bei der Berechnung von Mehrabeitszuschlägen
- Betriebsbedingte Kündigungen
- Fremdgeschäftsführer durch unzulässige Beschränkung nicht automatisch Arbeitnehmer
- Honorarkraft im Beauty- und Wellnessbereich
- Anspruch auf Mitbenutzung der Ehewohnung
- Kein Verlust des Erbrechts durch Eingehung einer neuen Partnerschaft
- Radfahrer – vor dem Linksabbiegen einordnen und zweite Rückschau
MIT DIESEN ZAHLEN KÖNNEN SIE EINEN TERMIN VEREINBAHREN: 0421 388 989 70
WIR NEHMEN DINGE SEHR PERSÖNLICH, DAHER SIND IHRE ZAHLEN BEI UNS CHEFSACHE
Viele wichtige Belange und Fragen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität, deshalb sind wir auch, wenn es erforderlich ist, außerhalb unserer Geschäftszeiten für unsere Mandanten da.
Eva Striebeck
Steuerberaterin
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen
Tel.: 0421 388 989 70
Fax: 0421 388 989 99
Mobil: 0171 261 40 66
stb@striebeck.de

DER PERSÖNLICHE KONTAKT IN EINER VERTRAUENSVOLLEN ZUSAMMENARBEIT IST MIR BESONDERS WICHTIG.
HIER GEHT ES IHREN ZAHLEN GUT
IMPRESSUM/ANBIETERKENNZEICHNUNG GEM. § 5 TMG
Eva Striebeck
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Zugelassen bei der
Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Am Wall 192
28195 Bremen
Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberaterin“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Niedersachsen) verliehen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
1. Steuerberatungsgesetz (StBerG)
2. Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
3. Berufsordnung (BOStB)
4. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer eingesehen werden.
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